Leider wurden Ende August 2024 neue Forderungen für eine Genehmigung vom AMS aufgestellt.

Zitat von: ams.at Seite vom 22.08.24 "Der seminaristischer Teil muss durch eine natürliche Person durchgeführt werden, entweder vor Ort (Präsenz) oder im Zuge eines Live-Online-Seminars (Live-Stream)".

Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, vorläufig keine neuen Teilnehmer in Bildungskarenz anzunehmen.
Ohne Bildungskarenz können unsere Kurse natürlich weiterhin gebucht werden.


Alle unsere Sprachkurse wurden in der Vergangenheit für Bildungskarenz genehmigt.
Die laufenden Kurse können bei uns weitergeführt werden.
Die in den Medien veröffentlichten Rückforderungen betreffen keine Schüler unseres Institutes.
Eine Rückforderung von Weiterbildungsgeld gab es für Schüler unserer Kurse nicht.


Wir bieten ihnen Grund- und Fortgeschrittenenkurse in den Spachen Englisch, Italienisch, Französich und Spanisch an. Bei erfolgreichem Abschluss eines Grundkurses entspricht Ihre Sprachbeherrschung dem vom Europarat festgelegten Niveau A 2.
Bei erfolgreichem Abschluss eines Fortgeschrittenenkurse erreichen Sie das Niveau B 2.

ZFU Staatlich zugelassen

Jede(r) ArbeitnehmerIn kann, unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen, in Österreich Bildungskarenz (Bildungsteilzeit) beantragen und bei uns leider nicht mehr im Fernunterricht Sprachen lernen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

Für eine verbindliche Anmeldung benutzen Sie bitte unser Online-Anmeldeformular.

Ein besonderer Vorteil unserer Fernkurse ist, dass Sie Ihre Hausaufgaben - unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort - per E-Mail einsenden können.